Seit dem 1. Juli 2015 läuft formal die Umsetzung der ersten Stufe des 5-Präsidenten-Plans zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion. Ziel dieser Stufe ist es, die gegebenen vertraglichen Grundlagen so effektiv wie möglich zu nutzen, um „die Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Konvergenz zu fördern, die Finanzunion zu vollenden, eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten und im Euro-Währungsgebiet insgesamt herbeizuführen und beizubehalten sowie die politische Rechenschaftspflicht zu stärken“ (S. 5). Ab 2017 sollen dann weitere Schritte folgen, die Vertragsänderungen erforderlich machen.
Die Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit werden von den Präsidenten im Kapitel zur Wirtschaftsunion vorgeschlagen. Laut dem Bericht „muss viel mehr unternommen werden, um zu gewährleisten, dass alle Mitglieder mit dem gleichen Elan auf die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit hinarbeiten“ (S. 9). Den Schlussfolgerungen des Europäische Rates vom Dezember 2015 ist zu entnehmen, dass der Einrichtung dieser Räte (neben drei weiteren Vorschlägen der Präsidenten) im WWU-Vertiefungsprozess Priorität eingeräumt wird (Abs. 14).
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